Mobbing im Internet
Verleumdung, Beleidigung, Ehrverletzung, üble Nachrede und vieles mehr – so vielseitig das Netz, so vielseitig auch die Arten des “Cyber-Mobbings”. Diffamiert wird nicht nur mit Wortbeiträgen in Foren, Blogs und Chats, immer öfter werden auch Videos, die andere Menschen demütigen, beleidigen oder bloßstellen auf vielbesuchten Plattformen wie youtube ins Netz gestellt. Es kann ebenfalls vorkommen, dass persönliche Daten und Informationen von Internetnutzern unerlaubt verbreitet werden. Meist sind die Täter nur schwer zu ermitteln.
Auch wenn es noch keine offiziellen Zahlen gibt, mehren sich doch die Fälle, so die Erfahrung von Anwälten und Datenschutzbeauftragten. Treffen kann es fast jeden. Derzeit werden vor allem Fälle bekannt, in denen Lehrer und Schüler vom “Cyber-Mobbing” betroffen sind. Aber auch Geschäftsleute oder Ex-Partner werden häufig gezielt bloßgestellt oder durch falsche Behauptungen diffamiert – mit teilweise verheerenden finanziellen und privaten Folgen.
Wie kann man sich wehren?
Bisher existiert noch kein “Mobbing-Gesetz”, und so ergeben sich, je nach Sachlage, unterschiedliche Rechtsverletzungen. Welche das im konkreten Fall sind, sollte mit einem Anwalt geklärt werden.
Grundsätzlich gilt, so der Kölner Medienanwalt Stefan Müller-Römer, dass man sich gegen diffamierende Darstellungen der eigenen Person im Internet wehren kann. Je nach Sachlage können dies Persönlichkeitsverletzungen, also zum Beispiel Ehrverletzungen, üble Nachrede oder auch Verleumdung im Sinn des Strafgesetzbuches sein.
Nach der Entdeckung von Diffamierungen haben Sie lediglich 30 Tage Zeit, um juristisch vorzugehen. Falls Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, lassen Sie sich möglichst von einem Anwalt beraten. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, überlegen Sie sich gut, ob der juristische Weg der richtige für Sie ist. Die Einbeziehung eines Anwalts ist mit erheblichen Kosten verbunden. Mit Beratung und Abmahnung können es leicht mehrere hundert Euro werden.
Quelle:
http://www.ard.de/ratgeber/multimedia/internet/verleumdung-im-internet/-/id=274506/nid=274506/did=741294/1xg4fb1/index.html
Wenn Fotos und Namen in einem rufschädigenden Zusammenhang veröffentlicht werden, müssen diese dann vom Homepage-Betreiber von der Seite genommen werden?
Das Persönlichkeitsrecht umfasst unter anderem den ‘Ehrenschutz’. Er bietet die Möglichkeit sich gegen Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung zur Wehr zu setzen.
Ja, immer dann, wenn die Äußerungen, Fotos und ähnliches in unzulässiger Art und Weise in die Rechte des Betroffenen eingreifen. Das ist dann der Fall, wenn die Äußerung nicht mehr von der Meinungsfreiheit geschützt ist und somit dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen der Vorrang eingeräumt wird. Hier muss jeder Fall einzeln betrachtet und bewertet werden.
Rechtliche Würdigung des Cyber-Stalkings
Am 31. März 2007 trat in Deutschland das Stalking-Gesetz in Kraft. Dabei handelt es sich um § 238 StGB. Dieser lautet wie folgt:
§ 238 Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Konkret können seitdem also auch Nachstellung mit Mitteln wie Internet und Mail strafrechtlich verfolgt werden. Ohnehin können die meisten Erscheinungsformen des Cyber-Stalkings straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden. Strafrechtlich kommen – je nach Einzelfall – Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede, Kreditgefährdung, Betrug, Computerbetrug oder Nötigung in Betracht.
Zivilrechtlich sind Abmahnung und Unterlassungsklagen, aber auch Schadensersatzforderungen denkbare Wege, um gegen die Täter vorzugehen.
Das sollten Sie als Opfer von Cyber-Stalking tun
• Der Stalker veröffentlicht über Sie falsche Behauptungen auf einer Webseite oder in einem Internetforum?
Finden Sie heraus, von wem die Seite betrieben wird. Bei deutschen Seiten (erkennbar an der Endung .de) erfahren Sie den Betreiber und damit Verantwortlichen über eine Anfrage unter der Adresse http://www.denic.de. Fordern Sie den Verantwortlichen schriftlich auf, die strittigen Beiträge sofort zu entfernen. Setzen Sie dabei eine angemessene Frist. Fordern Sie den Verantwortlichen – wenn es sich nicht um den Stalker selbst handelt – auf, Ihnen den Autor des strittigen Beitrags zu nennen. Kann er dies nicht, fordern Sie die Herausgabe der IP-Adresse. Sollten Sie dabei auf Probleme stoßen, schalten Sie umgehend einen Anwalt ein.
Quelle:
http://www.computerbetrug.de/sicherheit-im-internet/cyber-stalking-psychoterror-per-internet/
Cyberstalking durch Stalker
Wie schon bei den Soziopathen, bzw. Psychopathen erkannt haben, haben auch Cyberstalker anormale Persönlichkeitsstörungen.
Cyberstalker sind Menschen, welche die “neuen Medien” nutzen, um Personen oder Personengruppen zu terrorisieren.
Dabei bedienen sie sich dem Telefon, Handy, Internet und vielen anderen Möglichkeiten.
Ziel ist es dabei jemanden Schaden hinzuzufügen.
Manche wollen nur Angstzustände bei ihren Opfern auslösen und andere hingegen gehen soweit um das jeweilige Leben zu zerstören.
Oft reicht es aus, solche CyberStalker nur leicht zu provozieren oder sie abzuweisen. Aufgrund ihrer Persönlichkeitsstörungen können sie das Geschehene nicht verarbeiten und produzieren Ihre Unfähigkeit auf das Gegenüber.
Meistens mit fatalen Folgen .
Einige Cyberstalker versuchen natürlich mit allen Mitteln anonym zu bleiben, vielen ist es aber auch einfach egal, weil sie aus der Wut heraus handeln.
Sie fühlen sich abgelehnt und wollen es denjenigen heimzahlen.
Egal wen man in seinem Leben kennen lernt, man sollte immer versuchen niemanden zu viele Informationen über sich zu geben.
Und sei es nur ein Bild von sich selbst, oder Informationen über seine Familie/Freunde. So was wird sehr gerne gegen einem selbst dann ausgespielt.
Wie kann man im Vorfeld ausschließen, d. man niemals Opfer eines Stalkers wird?
Leider können wir so was nie?
Denn wie wir schon festgestellt haben, reicht eine Kleinigkeit schon aus, um Opfer eines Soziopathens zu werden!
Und da wir schon Kontakt zur Außenwelt benötigen und uns nicht arge Einschränken möchten, sollten wir dennoch einige wichtige Verhaltensregeln einhalten.
Da Du diese Seite besuchst, wurdest Du ggf. schon Opfer eine soziopathischen Stalkers
* Generell sollte sich jeder darüber in Klaren sein, d. man niemanden absolut alles über sich verraten sollte. Gerade in der Welt des Internets wird dieser Fehler sehr häufig gemacht. Gerade wenn man Beziehungsprobleme hat, sucht man im Internet eine Person die nichts mit dem eigenen Umfeld hat, so. d. man beruhigt über den Partner und die eigenen Probleme reden kann.
Grundsätzlich ist das auch OK, aber es zieht immer die Gefahr mit sich,d . genau diese Person diese Informationen ausnutzen kann.
* Reale Adressdaten, sowie Telefonnummern sollten in den wenigsten Fällen herausgegeben werden. Unter Umständen ist es ratsam, sich eine eigene Telefonnummer von seinem Telekommunikationsunternehmen aufschalten zu lassen.
Diese zusätzliche Nummer sollte dann nur für den Internet/Fremdenverkehr genutzt werden. Hat den Vorteil, d. man diese dann auch schnell kündigen kann, ohne große Einschnitte zu erleben.
Adressdaten bitte gar nicht rausgeben, egal wie vertraut einem die andere Person vorkommt.
* Es tut gut, wenn man seinen ganzen Ballast mal rausgeben kann, aber alle Informationen können auch gegen einen Verwendet werden.
Auch hier aufpassen und die Rechte der Freunde und Bekannten wahren.
Namen sollten dabei selten eine Rolle spielen. Erfindet andere Namen oder sonst was…
* Bilder werden im Internet gerne verschickt. Sie dienen letztendlich als Motivationsgegenstand. Egal wie sehr jemand um ein Bild bettelt, wenn man sich gut versteht, dann tut das doch absolut nichts zur Sache.
* Sollte man ein Teil einer Community sein, so sollte man den Kontakt mit dem jeweiligen administrativen Personal definitiv meiden. Diese Gruppe von Personen sollte in keinem Fall auch sich aufmerksam gemacht werden. Gerade Sie können Dir das Leben so richtig zu Hölle machen.
* Egal wem man sich anvertraut, egal wie seriös die andere Person ist, jedes Wort im Netz kann auch über andere Wege abgehört/abgelesen werden.
Es gibt kaum einen sicheren Weg der Kommunikation.
Auch wenn es einem sehr unrealistisch erscheint, aber die Wahrscheinlichkeit, irgendwas Vertrautes an Dritte gelangt ist hier sehr hoch.
Der Zufall kann hier eine große Rolle spielen.
In Communities werden die meisten Privatnachrichten nach Spam-Mails untersucht. Bei SpamVerdacht kommt es nicht selten vor, d. echte Menschen diesen Verdacht nachgehen. Wenn die jeweilige Person einmal gefallen an den privaten Angelegenheiten gefunden hat, dann wird sie auch dran bleiben.
Quelle:
http://liqolymp.wordpress.com/2008/05/page/3/
Quelle des Gesamtwerkes:
http://liqolymp.wordpress.com/2008/05/